Wichtige Informationen auf einen Blick

Elternbeirat

Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte die/den Elternbeiratsvorsitzenden und die/den Stellvertreter für 2 Jahre. Der Elternbeirat hat vor allem beratende Funktion. Er wird vom Schulleiter über die allgemeine Schulsituation informiert (Schülerzahlen, Klassenbildung, Lehrerversorgung usw.). Außerdem wird das Schulcurriculum (der speziell auf unsere Schule zugeschnittene Bildungsplan) in Elternbeirat und Schulkonferenz besprochen. Aktuelle Informationen entnehmen Sie dem Infobrett im Foyer.

Schulkonferenz

Die Mitglieder der Schulkonferenz werden jährlich gewählt. Die Schulkonferenz besteht aus beiden Elternbeiratsvorsitzenden sowie 4 weiteren Elternvertretern, die aus dem Elternbeirat gewählt werden. Sie bilden zusammen mit sechs Lehrer/innen und dem Schulleiter die Konferenz.
Die Schulkonferenz muss zu allen wichtigen schulischen und pädagogischen Angelegenheiten ihr Einverständnis geben.

Schulweg

Der Schulweg ist der direkte Weg zur Schule und zurück.
Auch auf dem Schulweg muss selbstverständlich sein, dass Belästigungen unterbleiben und keinerlei Sachwerte und Einrichtungen beschädigt werden. Mit dem Fahrrad dürfen die Schüler nur dann kommen, wenn sie die Fahrradprüfung in der 4. Klasse bestanden haben. Diese Regelung wurde in Absprache mit dem Elternbeirat getroffen.

Schulbereich

Schüler dürfen den Pausenbereich während der Unterrichts- und Pausenzeit nicht verlassen (Versicherungsschutz!).

Versicherungsschutz

Versicherungsschutz besteht auf dem direkten Schulweg von der Außentür der Wohnung bis zur Schultüre bzw. dem Ort der jeweiligen schulischen Veranstaltung, in der Schule und beim Sport- und Schwimmunterricht, aber auch bei allen anderen schulischen Veranstaltungen wie z.B. Lerngängen oder Wanderungen.

Sauberkeit

Das Sauberhalten des Schulgeländes (einschl. der Toiletten) muss für alle Benutzer selbstverständlich sein. In den vergangenen Jahren haben leider mutwillige Verschmutzungen stark zugenommen.
Jeder Schüler ist für seine mitgebrachten Sachen selbst verantwortlich.

Fundsachen werden gesammelt und können bei dem Hausmeisterteam (Herr König, Frau Stindt, Herr Stindt, Herr Ostertag) abgeholt werden.
An der Neubergschule wird Mülltrennung praktiziert. Die Abfälle werden in die dafür vorgesehenen Behälter geworfen.

Liebe Eltern, bitte unterstützen Sie das Umweltbewusstsein der Kinder und vermeiden Sie unnötigen Verpackungsmüll beim Pausenvesper! Eine Vesperdose und eine Trinkflasche erfüllen gute Dienste!

Schuleigentum

Alle Einrichtungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Schulbücher sind einzubinden.
Aufgetretene Schäden sind einem Lehrer oder dem Hausmeister zu melden. Bei Beschädigungen hat der Verursacher Ersatz zu leisten.
Selbstverständlich muss auch sein, dass mit dem Eigentum anderer sorgfältig umgegangen wird und ein verursachter Schaden angegeben und ersetzt wird.

Unterrichtsversäumnisse

Kann ein Schüler am Unterricht nicht teilnehmen, ist das der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer bis 8.30 Uhr mitzuteilen. Im Fall der telefonischen Verständigung ist die schriftliche Mitteilung innerhalb von drei Tagen nachzureichen.

Wenn wir nicht wissen, weshalb ein Kind fehlt, melden wir uns so rasch wie möglich telefonisch bei Ihnen, um so Missverständnisse auszuschließen oder gar Unglücksfälle verhindern zu helfen.

Beurlaubungen an bis zu zwei aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen kann in begründeten Fällen der Klassenlehrer aussprechen; darüber hinaus ist der Schulleiter zuständig. Der versäumte Lernstoff ist nachzuarbeiten. Beurlaubungen zur Ferienverlängerung sind nicht möglich!

Sprechstunden

Lehrerinnen und Lehrer wünschen eine vertrauensvolle und offene Zusammenarbeit mit den Eltern.
Deshalb sind wir – nach vorheriger Absprache – gerne zu Gesprächen bereit. Wir werden uns bemühen, Ihnen jeweils rasch einen Gesprächstermin zu geben. Sprechen Sie bitte mit uns und nicht über uns!

Klassenpflegschaft/Elternabende

Aufgaben und Rechte der Klassenpflegschaft ergeben sich aus § 56 des Schulgesetzes. Teilnahmeberechtigt an Klassenpflegschaften sind die Eltern der Schü-ler der Klasse, sowie die Lehrer, die in der Klasse unterrichten. Stimmberechtigt ist jedes anwesende Mitglied der Klassenpflegschaft mit einer Stimme. Der Elternvertreter lädt mindestens einmal pro Schulhalbjahr zu einem Elternabend ein, bereitet diesen vor und leitet ihn. Zeitpunkt, Ort und Tagesordnungspunkte sollten mit dem Klassenlehrer abgesprochen werden.

Die Einladungsfrist sollte mindestens 1 Woche betragen. Der Klassenlehrer ist zur Teilnahme verpflichtet. Sechs Wochen nach Schuljahresbeginn müssen in jeder Klasse die beiden Klassenelternvertreter gewählt sein. In getrennten Wahlgängen werden Klassenelternvertreter und Stellvertreter auf zwei Jahre gewählt. Klassenelternvertreter und Stellvertreter sind Mitglied des Elternbeirats und sollten an den Sitzungen des Elternbeirats teilnehmen. Elternvertreter übernehmen eine Mittlerfunktion bei Problemen zwischen Eltern und Lehrer und sollten sich für die Förderung der Zusammenarbeit Schule – Elternhaus einsetzen.

Verlässliche Grundschule

Die Idee der „Verlässlichkeit“ ist gut und richtig. „Verlässlich“ heißt, dass auch bei Erkrankungen von Lehrkräften die Kinder immer zwischen 8.35 Uhr und 12.10 Uhr Unterricht haben. Dennoch bemühen wir uns natürlich wie bisher, Sie rechtzeitig bei eventuellen kurzfristigen Abweichungen vom Stundenplan zu informieren. Dies ist schließlich auch eine Art von “Verlässlichkeit”.

Unterrichtszeiten: Die Unterrichtszeiten haben wir auf das gesteigerte Bewegungsbedürfnis der Kinder abgestimmt. Deshalb gibt es bei uns zwei große Pausen.

Unterrichtsbeginn: Die Kinder sollen nicht früher als 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn an der Schule sein (Ausnahme: Die Kinder der Kernzeit können ab 7.15 Uhr betreut werden). Erst nach dem Gongzeichen um 7.40 Uhr betreten die Kinder das Gebäude.
Bei Unterrichtsbeginn zur 2. Stunde begeben sich die Schüler erst um 8.30 Uhr in die Unterrichtsräume.

Hitzefrei

Die Schulkonferenz der Neubergschule hat 2019 einstimmig beschlossen, dass „hitzefrei“ abgeschafft wird. Eltern können jedoch bei heißen Temperaturen ihre Kinder schriftlich per Mail an krankmeldungen@neubergschule-neckarsulm.de von der 6. Stunde und vom Nachmittagsunterricht bzw. Ganztagsbetrieb abmelden.