Rund um Corona

Liebe Eltern,

um die Startseite unserer Homepage übersichtlicher zu gestalten, finden Sie unter dieser Rubrik weitere wichtige Informationen sowie eine Rückschau „rund um Corona“.

In eigener Sache

Dem Kollegium und der Schulleitung der Neubergschule ist es im Rahmen unseres Erziehungs- und Bildungsauftrags ein sehr wichtiges Anliegen, den Kindern eine verlässliche Stütze in dieser schwierigen Zeit zu sein. Wir sehen Ihre Zerrissenheit, liebe Eltern, z.B. bei der Fragen der Maskenpflicht, des nicht möglichen Abstands in den Klassenzimmern, der Testpflicht, des erneuten Lockdowns. Es ist nicht möglich, es allen „recht“ zu machen – bildlich gesprochen navigieren wir das „Schiff Neubergschule“ bei stürmischen Winden durch Gewässer mit zahlreichen Klippen und Untiefen.

Aber wir stellen uns der Herausforderung, Verordnungen und Vorgaben umzusetzen, und gleichzeitig auf das Wohl aller Kinder zu achten. Das versuchen wir täglich mit größtmöglicher Energie. Darauf können und dürfen Sie und Ihre Kinder sich verlassen!

Infos rund um Corona im chronologischen Rückblick

Schuljahr 2022/23

Aufhebung der Corona-Verordnung zum 1.3.2023 

Die Landesregierung Baden-Württemberg hob zum 1.3.2023 die Corona-Verordnung auf. Damit traten gleichzeitig die Corona-Verordnung Schule sowie die Absonderungsregelungen außer Kraft: MD-Schreiben – Aufhebung der Coronaregelungen, 28.2.23

  • Schnelltests sind nicht mehr erforderlich.
  • Die Maskenpflicht entfiel am 4.4.2022. Auf freiwilliger Basis kann selbstverständlich weiterhin eine Maske getragen werden.

Immer wieder werden Kinder mit Symptomen wie Hals- und/oder Kopfweh, Fieber oder Husten zur Schule geschickt. Das ist fahrlässig! Beachten Sie unbedingt, dass die Kinder nur gesund am Unterricht und in der Betreuung teilnehmen dürfen. Bitte gefährden Sie nicht die Gesundheit des eigenen Kindes, der Mitschüler/innen, der Lehrkräfte und aller weiteren Kontaktpersonen. 

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Am 25.7.2022 hat das Kultusministerium die Regelungen zum Schuljahr 2022/23 bekanntgegeben:

Am 12.9.2022 wurde ein Schreiben zum Schuljahresbeginn 2022/23 von der Kultusministerin veröffentlicht: Ministerin-Schreiben – Schuljahresbeginn 2022-2023, 12.9.22

  • Im Schuljahr 2022/23 besteht wieder Präsenzpflicht für Schüler/innen. Eine Befreiung von der Präsenzpflicht ist nur mit einem ärztlichen Attest möglich.
  • Immer wieder werden Kinder mit typischen Covid-Symptomen wie Hals- und/oder Kopfweh, Fieber oder Husten zur Schule geschickt. Das ist fahrlässig! Beachten Sie unbedingt, dass die Kinder nur gesund am Unterricht und in der Betreuung teilnehmen dürfen. Bitte gefährden Sie nicht die Gesundheit des eigenen Kindes, der Mitschüler/innen, der Lehrkräfte und aller weiteren Kontaktpersonen. 
  • Testpflicht: Pressemitteilung aus dem Kultusministerium: KuMi Testpflicht Kinder und Jugendliche, 28.9.22PDF
  • Schnelltests sind nicht mehr erforderlich. Für die nächste „Schnupfensaison“ geben wir Anfang Februar 2023 zur häuslichen Selbstanwendung nochmals je vier Schnelltests aus, die bei Unsicherheiten, ob eine Infektion vorliegen könnte, verwendet werden. Die Durchführung dieser freiwilligen Tests durch die Schule ist ausdrücklich nicht vorgesehen.
  • Die Maskenpflicht entfiel am 4.4.2022. Auf freiwilliger Basis kann selbstverständlich weiterhin eine Maske getragen werden. Die Maskenpflicht gilt seit dem 16.11.2022 für Kinder und Lehrkräfte, die positiv getestet wurden, jedoch symptomfrei sind und die Schule besuchen. Infizierte Personen, die keine Maske tragen, unterliegen allerdings weiterhin der Absonderungspflicht.
  • Absonderungsersetzende Maßnahmen: Die bisher gültige Corona-Verordnung Absonderung wurde am 16.11.2022 aufgehoben. Personen, die sich mit einem Selbsttest positiv auf das Coronavirus getestet haben, ist dennoch nach wie vor dringend zu raten, den Kontakt zu anderen Personen zu reduzieren und das Ergebnis durch ein zertifiziertes Testangebot überprüfen zu lassen. Generell gilt jedoch: Wer krank ist, soll zu Hause bleiben! Hier die ab dem 16.11.2022 gültige Regelung: Absonderungsersetzende Maßnahmen, 16.11.22
  • Der Zutritt zum Schulgelände und die Teilnahme am Unterricht sowie an schulischen Veranstaltungen ist ohne Testnachweis möglich. 
  • Elternabende sind ohne Einhaltung der „3-G-Regelung“ möglich. 
  • Sport- und Musikunterricht sind uneingeschränkt möglich. 
  • Die Mensa ist geöffnet. 
  • Hygienekonzept der Neubergschule: Wir lüften regelmäßig. In jedem Schulraum befindet sich eine „OCTA-Ampel“ (CO²-Ampel), die sehr rasch und zuverlässig die Luftqualität anzeigt. Hygieneplan Neubergschule, Stand 28.3.22.
  • Der Ganztagsbetrieb mit den Lernzeiten, Kursen und AGs startete am 19.9.2022.
  • Die ergänzende Betreuung (Kernzeit) ist wieder bis 17.00 Uhr geöffnet.

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Corona an der Neubergschule (Stand: 30.3.2022) 

Was ist nach den aktuellen Änderungen zum 19.3.2022 durch die Corona-Verordnung Schule zu beachten?

  1. Neu: Übersicht über die aktuellen Regelungen zum 21.3.2022: Übersicht über die aktuellen Regelungen für die Schulen, 19.3.22
  2. Neu: Anpassung der für die Schulen geltenden Corona-Regeln mit Regelung zur Quarantänebefreiung: Anpassung Corona Regeln Schule, 18.3.22
  3. Bei einem positiven Schnelltest oder wenn ein Kind Symptome zeigt, sind die Eltern verpflichtet, unverzüglich einen PCR-Test oder einen zertifizierten Schnelltest durchführen zu lassen. Wir empfehlen einen PCR-Test durchführen zu lassen. Denn wenn man „nur“ einen positiven Schnelltest aus einer Teststelle hat, wird man im Moment keinen Genesenenstatus bekommen, da es hierfür noch keine rechtliche Grundlage gibt. Nur ein PCR-Test gilt als Nachweis.
  4. Bei einem positiven Schnelltest informieren die Klassenlehrer/innen anonymisiert die Eltern der Klasse.
  5. Die Absonderung der gesamten Klasse bei Vorliegen eines relevanten Ausbruchsgeschehens findet nicht mehr statt. Ausschließlich positiv getestete Kinder müssen sich in häusliche Absonderung begeben. (Stand: 2.2.2022, Landesgesundheitsamt)
  6. Neu: Auch die fünfmalige Testung für den Fall, dass in der Klasse eine Schülerin oder ein Schüler sich mit dem Coronavirus infiziert hat, entfällt. (Stand: 19.3.2022)
  7. Bei Symptomen wie z.B. Hals- und/oder Bauchweh müssen die Kinder im eigenen Interesse und im Interesse aller „Kontaktpersonen“ zu Hause bleiben.
  8. Kind als Kontaktperson: Wenn eine „haushaltsangehörige Person“ positiv getestet wird, muss sich das Kind sofort für grundsätzlich 10 Tage in Quarantäne begeben (ab dem Tag, an dem die Person positiv getestet wurde). Ein Freitesten ist nach 5 Tagen möglich.
  9. Neu: Testangebot und Testpflicht: Die Pflicht zur regelmäßigen Testung der Schülerinnen und Schüler wird von drei auf zwei Schnelltests pro Schulwoche reduziert. Ab dem 21.3.2022 müssen die Kinder nur noch montags und donnerstags getestet werden.
  10. Seit dem 14.2.2022 gilt eine vorübergehende Ausnahme von der Testpflicht für die genesenen (nach 28 Tagen) sowie die doppelt geimpften (nach 15 Tagen) Kinder. Vgl. dazu unter „Corona Regeln Schule“, Seite 7.
  11. Maskenpflicht: Die Maskenpflicht gilt in den Unterrichts- und Betreuungsräumen bis zum 2.4.2022. Es reicht, wenn in der Schule eine medizinische Maske (OP-Maske) getragen wird.
  12. Zutritt zur Schule: Es gilt weiterhin die 3G-Regelung, d.h. nicht immunisierte Personen benötigen als Testnachweis einen negativen Antigen-Schnelltest.
  13. Quarantäne (Absonderung): Es gibt verständlicherweise viele Fragen von Ihrer Seite. Grundsätzlich treffen das Gesundheitsamt bzw. das Ordnungsamt die Entscheidung über die Dauer einer Absonderungs-Maßnahme und nicht wir. Eines der beiden Ämter gibt Ihnen Auskunft über Dauer der Quarantäne (in der Regel 10 Tage) und die Möglichkeiten des Freitestens. Eine Freitestung für Kinder, die positiv getestet wurden, ist ab Tag 5 möglich. Es gibt keine „Klassen-Quarantäne“ mehr.

Aktuelle Verordnungen, Informationen und Formulare 

Maskenpflicht 

Seit dem 17.11.2021 (Ausrufen der Alarmstufe) besteht in den Klassen- und Betreuungsräumen sowie im Schulgebäude wieder Maskenpflicht. Die Maskenpflicht gilt bis zum 2.4.2022, evtl. auch noch bis zu den Osterferien.

Bei vielen Kinder sitzen die Masken nicht richtig – sie sind in der Regel viel zu groß. Bitte denken Sie deshalb unbedingt daran, Ihrem Kind immer eine gut sitzende Maske mitzugeben. Danke!

Testpflicht

Für die Teilnahme am Unterricht gilt bis zum 12.04.2022 die Testung als Zugangsvoraussetzung

Regelung an der Neubergschule: Seit dem 27.9.2021 testen die Eltern ihr Kind zu Hause selbst, und zwar montags, dienstags und donnerstags. Auf einem Formular, das Sie von der Schule erhalten, bestätigen Sie, dass Ihr Kind getestet wurde. Diese Bescheinigung muss an den drei Testtagen zu Beginn des Unterrichts an der Schule vorgezeigt werden. Neu: Ab dem 21.3.2022 muss nur noch montags und donnerstags getestet werden!

Nur getestete Kinder dürfen am Unterricht teilnehmen. Kurz auf den Punkt gebracht: Ohne Test keine Teilnahme am Unterricht! 

Bescheinigung für die Zeit vom 07.03. – 12.04.2022: Bescheinigung über die Durchführung der Selbsttestung im häuslichen Bereich, 7.3.-12.4.22

Im Falle eines positiven Testergebnisses sind Sie verpflichtet, unverzüglich mit Ihrem Kind einen PCR-Test oder einen zertifizierten Schnelltest durchführen zu lassen. Bis zum Erhalt des PCR-Testergebnisses darf Ihr Kind die Schule nicht betreten. Auch für negativ getestete ungeimpfte Geschwisterkinder gilt, dass sie als Kontaktperson in Quarantäne müssen!

Zu Ihrer Information: Grundschulkinder müssen z.B. beim Sportverein oder an der Kinokasse keinen Testnachweis vorlegen. Für sie reicht die Vorlage einer Schulbescheinigung (erhielten Sie von uns) oder eines sonstigen schriftlichen Nachweises der Schule aus. 

Hygienekonzept

Der Hygieneplan der Neubergschule: Hygieneplan Neubergschule, Stand 28.3.22 

Wir haben für jede Klassenstufe getrennte Wartebereiche auf dem Pausenhof. Die Wege im Schulhaus in die Klassenzimmer sind vorgegeben. Außerdem lüften wir regelmäßig. In jedem Schulraum befindet sich eine „OCTA-Ampel“, die sehr rasch und zuverlässig die Luftqualität anzeigt.

Für den Sportbetrieb gibt es ein ausgearbeitetes Hygienekonzept der Stadt: Hygienekonzept Stadt Neckarsulm über Nutzung städtischen Sportanlagen St.._

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Schuljahr 2021/22

  • Im aktuellen Schuljahr besteht wieder die Präsenzpflicht für Schüler/innen. Eine Befreiung von der Präsenzpflicht ist nur mit einem ärztlichen Attest möglich.
  • Bei Symptomen wie z.B. Hals- oder Bauchweh oder einem positiven Test müssen die Kinder im eigenen Interesse und im Interesse aller Kontaktpersonen zu Hause bleiben. 
  • Die Maskenpflicht entfiel am 4.4.2022. Auf freiwilliger Basis kann selbstverständlich weiterhin eine Maske getragen werden.
  • Schnelltests sind mit Ablauf des 13.4.2022 nicht mehr erforderlich. 
  • Der Zutritt zum Schulgelände und die Teilnahme am Unterricht sowie an schulischen Veranstaltungen ist ohne Testnachweis möglich. 
  • Elternabende sind ohne Einhaltung der „3-G-Regelung“ möglich. 
  • Sport- und Musikunterricht sind wieder uneingeschränkt möglich. 
  • Die Mensa ist geöffnet.
  • Die Kohortenpflicht wurde abgeschafft.
  • Quarantäne für Kontaktpersonen Für Kontaktpersonen und haushaltsangehörige Personen entfällt die Quarantänepflicht – unabhängig vom Impfstatus – künftig vollständig. Personen, die engen Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten, insbesondere mit dieser in einem gemeinsamen Haushalt leben, wird für einen Zeitraum von zehn Tagen nach dem letzten Kontakt zur positiv getesteten Person empfohlen, Kontakte zu anderen Personen zu reduzieren.“ (Stand: 3.5.2022) Anpassung Absonderungsregelungen, 3.5.22
  • Hygienekonzept der Neubergschule: Wir lüften regelmäßig. In jedem Schulraum befindet sich eine „OCTA-Ampel“, die sehr rasch und zuverlässig die Luftqualität anzeigt. Hygieneplan Neubergschule, Stand 28.3.22.
  • Der Ganztagsbetrieb (mit Lernzeit und Kursen) startete am 11.10.2021. Allerdings platzt der Ganztagsbetrieb aus allen Nähten. Wir haben bei über 130 gemeldeten Kindern weder die räumlichen noch die personellen Möglichkeiten, weitere Kinder aufzunehmen. Deshalb müssen wir eine Warteliste führen. Das bedauern wir sehr und bitten um Ihr Verständnis.
  • Die ergänzende Betreuung (Kernzeit) ist in diesem Schuljahr wieder bis 17.00 Uhr geöffnet. Auch bei der ergänzenden Betreuung gibt es eine Warteliste.

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Unterrichtsbetrieb nach den Weihnachtsferien

Am 5.1.2022 veröffentlichte das Kultusministerium Informationen zum Unterrichtsbetrieb nach den Weihnachtsferien (Unterrichtsbetrieb nach den Weihnachtsferien, 5.1.22). Einige Eckpunkte:

  • Es bleibt beim Präsenzunterricht.
  • Die neue Corona Verordnung Schule wurde angepasst: CoronaVO Schule ab 14.2.22; KM-Schaubild zu CoronaVO Schule ab 14.2.22
  • „Sofern der Präsenzunterricht auch unter Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden Ressourcen aus schulorganisatorischen Gründen nicht mehr vollständig sichergestellt werden kann, können Sie vorübergehend für einzelne Klassen, Lerngruppen, Bildungsgänge oder auch die gesamte Schule zu Fernunterricht oder Hybridunterricht (Kombination aus Präsenz- und Fernunterricht) wechseln. Dies gilt sinngemäß auch für den Ganztag: Sofern unter Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden Ressourcen das Angebot nicht mehr vollständig sichergestellt werden kann, kann es vorübergehend reduziert werden.“
  • Notbetreuung: „Soweit der Unterricht nicht in Präsenz stattfindet, bedarf es wieder der Einrichtung einer Notbetreuung. Der wesentliche Unterschied zu der früheren, Ihnen vertrauten Regelung, sind die vorgegebenen Nachweispflichten.“
  • Testangebot und Testpflicht: In der ersten Schulwoche nach den Weihnachtsferien müssen wie bereits bekannt die Kinder täglich getestet werden, ab dem 17.1.2022 wieder dreimal wöchentlich. Neu: Ab dem 14.2.2022 gilt eine vorübergehende Ausnahme von der Testpflicht für die genesenen (nach 28 Tagen) sowie die doppelt geimpften (nach 15 Tagen) Kinder.
  • Maskenpflicht: Es reicht, wenn eine medizinische Maske (OP-Maske) getragen wird. Die Maskenpflicht gilt wegen der Alarmstufe II nach wie vor auch in den Unterrichts- und Betreuungsräumen.
  • Zutritt zur Schule: Es gilt weiterhin die 3G-Regelung, d.h. nicht immunisierte Personen benötigen als Testnachweis einen negativen Antigen-Schnelltest.
  • Quarantäne (Absonderung): Es gibt verständlicherweise viele Fragen von Ihrer Seite. Grundsätzlich treffen das Gesundheitsamt bzw. das Ordnungsamt die Entscheidung über die Dauer einer Absonderungs-Maßnahme und nicht wir. Eines der beiden Ämter gibt Ihnen Auskunft über Dauer der Quarantäne (in der Regel 10 Tage) und die Möglichkeiten des Freitestens. Eine Freitestung für Kinder, die positiv getestet wurden, ist ab Tag 5 möglich. Wichtig: Auch bei einem relevanten Ausbruchsgeschehen (5 oder mehr positiv getestete Kinder in einer Klasse) müssen die Mitschüler als Kontaktpersonen nicht mehr in Quarantäne!

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Neues aus dem Kultusministerium 

Am 7.12.2021 erhielten wir folgende Informationen aus dem Kultusministerium :

Weihnachtsferien: Ziel der Landesregierung ist, Schulen und Kitas offen zu halten. Und wir werden nach derzeitigem Stand auch den Beginn der Weihnachtsferien nicht vorziehen. In einer Pandemiesituation, wie wir sie momentan erleben, kann aber keine Maßnahme kategorisch ausgeschlossen werden.

Befreiung von der Präsenzpflicht: Gleichwohl verstehen wir den Wunsch mancher Eltern sowie Schülerinnen und Schüler, sich in der Zeit unmittelbar vor den Weihnachtsfeiertagen isolieren zu wollen. Deshalb eröffnen wir im Zeitraum vom 20. bis zum 22. Dezember 2021 als besondere Ausnahmeregelung die Möglichkeit, dass sich Schülerinnen und Schüler in eine selbstgewählte Quarantäne begeben, indem sie sich vom Präsenzunterricht beurlauben lassen.

Impfen: Im weiteren Kampf gegen die Pandemie ist der Fortschritt beim Impfen von besonderer Bedeutung. 

Dank: Das Kultusministerium ist allen Beteiligten, von den Schülerinnen und Schülern über die Lehrkräfte und Schulleitungen bis hin zu den Eltern, sehr dankbar dafür, dass sie uns mit so viel Disziplin und Engagement dabei unterstützen, unsere Schulen weiter offenzuhalten. In unserem weiterentwickelten Merkblatt „Und was passiert jetzt?“ (Und was passiert jetzt – Informationen zu Quarantäne und Impfen, 6.12.21) haben wir die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Corona für Schülerinnen und Schüler zusammengestellt.

Das Kultusministerium bittet die Schulen, sich auf einen möglichen Distanzunterricht vorzubereiten. 

Distanzunterricht an GrundschulenDie Schulen nutzen den durch die vorliegenden Empfehlungen und Hinweise gesteckten Rahmen unter Berücksichtigung der (technischen) Möglichkeiten vor OrtDie konkrete Umsetzung des Distanzunterrichts und die Bereitstellung von Lernmaterialien kann sowohl analog als auch digital erfolgen. Für die lernförderliche Gestaltung des Unterrichts ist selbstreguliertes Arbeiten Voraussetzung, Methode und Ziel. Daher muss der Fokus auf den Auf- und Ausbau dieser Kompetenz gelegt werden. Je nach Alter und individueller Ausgangslage kann die Verantwortung für den eigenen Lernprozess schrittweise auf die Schülerinnen und Schüler verlagert werden. Kontakt ist auf der persönlichen und inhaltlichen Ebene für Grundschülerinnen und Grundschüler wichtig. Je jünger die Kinder, desto mehr sind sie auf persönlichen Kontakt angewiesen – beispielsweise durch Telefonate oder Lernplattformen bzw. Videokonferenzsysteme. Die Lehrkräfte erkundigen sich regelmäßig nach dem Befinden der Kinder.

Testnachweis in den Weihnachtsferien: Im Unterschied zu der Praxis in den bisherigen Schulferien müssen Schüler zwischen sechs und 18 Jahren nun in den Weihnachtsferien für den Zutritt für Freizeitangebote einen Testnachweis oder Geimpft-/Genesenen-Nachweis erbringen, der Schülerausweis genügt in den Ferien laut Ministerium nicht mehr. Den Kindern steht „mindestens ein kostenloser Bürgertest“ in der Woche zu. (Je nach Kapazität der Testzentren bedeutet das, dass auch mehrere kostenlose Tests möglich sind.) Nach den Ferien erhalten die Schüler/innen wieder Zutritt mit dem Schülerausweis. 

Verordnungen, Informationen und Formulare

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Aktuelle Situation (Juni 2021)

Am 7.6.2021 durften wir wieder im Präsenzbetrieb ohne Abstandsgebot öffnen. Auch das Landratsamt Heilbronn hat „grünes Licht“ für den „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“ gegeben. Die Testpflicht (Einverständniserklärung Schnelltests ab 19.4.21) blieb jedoch bestehen, ebenso die Maskenpflicht.

Der aktuelle Inzidenzwert im Landkreis Heilbronn beträgt 7,5 (Stand: 27.7.2021, Quelle: RKI). 

Präsenzunterricht (Juni 2021)  

Seit dem 14.6.2021 unterrichten wir alle Fächer nach Stundenplan, also auch Sport und Musik (ohne Singen). Auch der türkische muttersprachliche Unterricht findet wieder parallel zum Religionsunterricht statt.

Die Kinder, die zum „Ganztagsbetrieb mit zusätzlicher Betreuung unter Pandemiebedingungen“ angemeldet sind, werden betreut. Sie wissen nicht mehr, ob oder wann Ihr Kind angemeldet ist? Im Zweifel bitte bei Frau Hirschfeld oder im Sekretariat nachfragen!

Maskenpflicht 

Bei einer Unterschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz von 35 und wenn es an der jeweiligen Schule in den vergangenen zwei Wochen keinen mittels PCR-Test positiv getesteten Fall gab, entfällt die Maskenpflicht ab dem 21.6.2021 in den Unterrichtsräumen, gab die Landesregierung am 17.6.2021 bekannt. Kultusministerin Schopper sagt dazu: „Angesichts der niedrigen Inzidenz und der Absicherung über die Testpflicht nehmen wir den Schülerinnen und Schülern eine Belastung.“ MD-Schreiben – Maskenpflicht an Schulen und ergänzende Hinweise, 18.6.21

Außerhalb der Unterrichtsräume (Flure, Eingangsbereich, Toiletten) bleibt die Maskenpflicht im Schulgebäude aber weiterhin bestehen.

Bitte denken Sie unbedingt daran, Ihrem Kind immer eine gut sitzende Maske mitzugeben. Danke!

Für die ersten zwei Wochen nach den Sommerferien wird die Maskenpflicht im Unterricht wieder eingeführt, und zwar unabhängig von der Inzidenz. Damit will die Regierung auf die Gefahr einer Einschleppung von Infektionen durch Reiserückkehrer reagieren.

Testpflicht

Nach wie vor gilt für die Teilnahme am Präsenzunterricht die Testung als Zugangsvoraussetzung. Nur Kinder, die zweimal wöchentlich getestet werden, dürfen am Schulbetrieb teilnehmen. Diese Vorgabe ist unabhängig von der Inzidenz. Kurz auf den Punkt gebracht: Ohne Tests keine Teilnahme am Unterricht! Denken Sie also daran, Ihrem Kind die Einverständniserklärung mitzugeben. Wir dürfen Ihr Kind sonst nicht unterrichten und müssen es nach Hause in den Fernunterricht schicken.

Einige wichtige Hinweise und Klarstellungen zu den Selbsttests:

  • Ab dem 19.4.2021 müssen die neuen Einverständniserklärungen (Einverständniserklärung Schnelltests ab 19.4.21) verbindlich ausgefüllt und abgegeben werden. Für die Eltern, die die Erklärung nicht selbst ausdrucken können, können an der Schule Kopien abgeholt werden.
  • Die Terminologie „Schnelltest“ (so hieß es bisher) bzw. „Selbsttest“ sorgt immer wieder für Verwirrung. Es handelt sich um nasale Schnelltests (SARS-CoV-2 Rapid Antigen-Test, umgangssprachlich „Nasenkitzler“), die von den Kindern selbst unter Aufsicht einer Lehrkraft und unter Einhaltung der Hygienevorschriften durchgeführt werden. Die Kinder führen selbst an sich einen Abstrich aus dem vorderen Nasenraum (ca. 2 cm) durch. Die Probeentnahme ist dadurch auch von jüngeren Kindern sicher, schmerzfrei und bequem selbstständig durchzuführen. 
  • Die Tests werden jeweils montags und donnerstags an der Schule durchgeführt.

Wie geht es nach den Pfingstferien weiter?

So plötzlich, wie das Abstandsgebot in den Grundschulen eingeführt wurde, wird es laut dem am 14.5.2021 veröffentlichten Stufenplan wieder abgeschafft. Es gibt somit nach den Pfingstferien zwei Möglichkeiten:

  1. Wechselunterricht: Bei einer Inzidenz zwischen 100 und 165 gibt es Wechselunterricht, denn das Abstandsgebot muss eingehalten werden. Jedes Kind wird pro Woche an zwei Tagen von jeweils 8.30 Uhr – 12.10 Uhr und an einem Tag von 8.30 Uhr – 10.15 Uhr (Gruppe A) bzw. 10.30 Uhr – 12.15 Uhr (Gruppe B) an der Schule unterrichtet. Das entspricht 10 Unterrichtsstunden. Dies ist aber nur möglich, wenn wir die Zahl der Kinder in der Notbetreuung deutlich zurückfahren können. Sie erhielten am 11.5.2021 über die Klassenlehrer/innen eine Elterninformation und ein neues Anmeldeformular zur Notbetreuung.
  2. „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“: Wenn die Inzidenz weiterhin stabil unter 100 liegt, dürfen wir alle Kinder im Klassenverband unterrichten. Die Testpflicht und die Maskenpflicht bleiben bestehen, das Abstandsgebot wird aufgehoben. Diese Option wird täglich wahrscheinlicher – wir freuen uns sehr!

Wegen der Unberechenbarkeit der Pandemie-Entwicklung können wir Sie dennoch erst am 4.6.2021 oder am 5.6.2021, also kurz vor dem Ende der Pfingstferien, informieren, ob wir am 7.6.2021 den Schulbetrieb mit Wechselunterricht (Möglichkeit 1) oder mit  einem „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“, also einem Unterricht für alle Kinder (Möglichkeit 2), aufnehmen dürfen.

Informationen zur Notbetreuung

Bitte melden Sie bei Bedarf Ihr Kind für die Zeit nach den Pfingstferien neu zur Notbetreuung an. Denn wegen der Dynamik der Pandemie und der Verordnungen müssen wir mit allen Möglichkeiten rechnen. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie eindringlich darum bitten, dass Sie Ihr Kind nur bei wirklich zwingendem Bedarf weiterhin zur Notbetreuung anmelden. 

Schicken Sie bitte die neue Anmeldung an folgende Adresse: gts@hirschfeld.hn und im Cc ans Sekretariat sekretariat@neubergschule-neckarsulm.de. Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail sicherheitshalber nochmals Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Telefonnummer an – danke! Die Anmeldung über unsere Lehrkräfte war eine „Notlösung“ in den Osterferien, da wir – auch in Ihrem Interesse – innerhalb eines Tages handeln mussten. 

Für die Schülerinnen und Schüler, deren Eltern zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind, ist die Notbetreuung eingerichtet. Die zeitlichen Eckdaten für die Notbetreuung sind unverändert:

  • 7.00 Uhr – 8.30 Uhr: Notbetreuung durch Ergänzende Betreuung („Kernzeit“), täglich kostenpflichtig
  • 8.35 Uhr – 12.10 Uhr: Notbetreuung durch Lehrkräfte
  • 12.10 Uhr – 15.30 Uhr: Notbetreuung durch Ergänzende Betreuung („Kernzeit“) und zum Teil Jugendbegleiter, mittwochs und freitags kostenpflichtig (Achtung: Abholzeiten sind um 14.00 Uhr und um 15.30 Uhr)

Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder 

  • deren Teilnahme an der Notbetreuung zur Gewährleistung des Kindeswohls erforderlich ist,
  • deren Erziehungsberechtigte beide in ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich sind (das kann auch im Home-Office der Fall sein) oder ein Studium absolvieren oder eine Schule besuchen und hierdurch an der Betreuung gehindert sind, oder
  • die aus sonstigen schwerwiegenden Gründen auf eine Notbetreuung angewiesen sind.

Neuanmeldungen oder Änderungen bei der Notbetreuung für die Folgewoche können Sie uns bis jeweils Donnerstag, 12.00 Uhr, mitteilen. Danach können wir Änderungswünsche nicht mehr bearbeiten. Dafür bitten wir um Ihr Verständnis.

Rückkehr zum Wechselunterricht ab Dienstag, 18.5.2021 

Die am 22.4.2021 beschlossene bundesweite Notbremse schreibt bei einer Inzidenz zwischen 100 und 165 Wechselunterricht vor. Der Inzidenzwert muss fünf Tage unter 165 liegen, bevor die Schulen (frühestens am übernächsten Tag) wieder im Wechselbetrieb öffnen dürfen. Das ist seit dem 17.5.2021 der Fall.

An der Neubergschule starteten wir am Dienstag, 18.5.21, mit einem reduzierten Wechselunterricht (bei parallel angebotener Notbetreuung). Die detaillierten Informationen mit der Gruppen- und Zeiteinteilung erhielten Sie von den Klassenlehrer/innen.

Präsenzunterricht (15.3.2021 – 30.3.2021)  

Am 15.3.2021 kehrten alle Klassen zu einem „eingeschränkten Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“ zurück. Sportunterricht findet nicht statt. Der Präsenzunterricht für alle Kinder soll gemäß den Vorgaben in möglichst konstanten Gruppen (Kohortenprinzip) erfolgen. Für die Kinder besteht allerdings nach wie vor keine Präsenzpflicht. Bitte teilen Sie uns unbedingt schriftlich mit, wenn Sie diese Möglichkeit in Anspruch nehmen wollen.

Vom 15.3.2021 – 30.3.2021 galt wieder der gleiche Stundenplan (ohne Sportunterricht, mit Religion) wie bis zum 15.12.2020. 

Seit dem 15.3.2021 gibt es keine Notbetreuung mehr. Dafür wird wieder, wie schon vor dem Lockdown, die „Zusätzliche Betreuung unter Pandemiebedingungen“ (siehe unten) angeboten. Wenn Ihr Kind bisher schon für diese Betreuung angemeldet war, müssen Sie Ihr Kind nicht neu anmelden!

Quarantänemaßnahmen

Im Rahmen der Schüler-Schnelltests wurde am 16.3.2021 ein Kind positiv getestet. Der anschließend durchgeführte PCR-Test war leider ebenfalls positiv. Das Gesundheitsamt ordnete deshalb für die Kinder dieser Klasse eine 14-tägige Quarantäne vom 15.3.-29.3.2021 an. Da eine B.1.1.7-Mutation vorlag, konnte die Quarantäne nicht nach fünf Tagen durch einen negativen Test beendet werden. 

Leider wurde noch ein weiteres Kind positiv getestet. Vom Gesundheitsamt wurde deshalb für die Kinder, die am Freitag, 12.3.2021, in dieser Klasse in der 1. Gruppe im Wechselunterricht waren, ebenfalls Quarantäne (bis zum 26.3.2021) angeordnet. 

Die Eltern der beiden Klassen wurden informiert.

Vom Gesundheitsamt Heilbronn liegen diese Informationen vor, die auch für mögliche folgende Fälle wichtig sind:

Mein ganz herzlicher Dank gilt der gesamten „Neuberg-Gemeinde“ in diesen schwierigen Zeiten. Erneut erleben wir mit Freude, wie von vielen mitgedacht, angepackt, organisiert und geholfen wird. Wir haben sehr engagierte Eltern, ein großartig zupackendes Kollegium, fleißige Mitarbeiter/innen und Betreuerinnen und natürlich tolle Kinder. Kurzum: Wir sind eine prima Schulgemeinschaft!

Schnelltests für Kinder

Seit dem 15.3.21 werden an der Neubergschule während der Unterrichtszeit kostenlose nasale Schnell-Tests („Nasen-Kitzler“) für die Kinder durchgeführt. Die Tests sind freiwillig. Gleichzeitig sind sie jedoch die Voraussetzung, um ab dem 19.4.2021 am Präsenzunterricht teilzunehmen zu dürfen.

Es werden nur die Kinder getestet, bei denen eine Einverständniserklärung vorliegt. Hier das Informations-Schreiben des Schulträgers vom 9.3.2021 mit der  Einverständniserklärung sowie eine Information der Schulleitung vom 9.4.2021 zur aktuellen Situation:

„Zusätzliche Betreuung unter Pandemiebedingungen“ (15.3.2021 – 30.3.2021)

Wie schon bis zum Lockdown am 15.12.2020 gibt es ab dem 15.3.2021 wieder eine „Zusätzliche Betreuung unter Pandemiebedingungen“. Es gibt  im Schuljahr 2020/21 keinen Ganztagsschulbetrieb, wie er im letzten Schuljahr angeboten wurde. Denn eine Durchmischung der Klassen bzw. Gruppen muss nach wie vor zum Schutz der Gesundheit vermieden werden. 

Um Ihnen vor dem Hintergrund der Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiterhin bestmögliche Verlässlichkeit und Planbarkeit geben zu können, füllt die Stadt Neckarsulm – wofür wir sehr dankbar sind! – mit städtischem Personal sowie Jugendbegleiter/innen die Betreuungs-Lücken am Nachmittag. Dank dieser städtischen Unterstützung kann das bisherige Zeitfenster der Ganztagsschule am Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr sichergestellt werden. Für dieses Zeitfenster des bisher schulisch getragenen (entgeltfreien) Ganztagsangebotes fallen folgerichtig keine Entgelte an. Auch für dieses großzügige Entgegenkommen danken wir unserem Schulträger sehr herzlich.

Darüber hinaus kann die ergänzende städtische Betreuung täglich ab 7.00 Uhr bis zum Unterrichtsbeginn und an Nicht-Ganztagsschultagen (Mittwoch und Freitag) nach Unterrichtsende ebenfalls bis 14.00 Uhr bzw. bis 15.30 Uhr angeboten werden. Für diese freiwillige Betreuung werden Entgelte auf Grundlage der „Entgeltordnung für die ergänzenden Betreuungsangebote an Neckarsulmer Grundschulen“ erhoben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass durch den Einsatz der städtischen Betreuungskräfte im Zeitfenster der Ganztagsschule darüber hinaus keine weitere Betreuung bis 17.00 Uhr angeboten werden kann.

Bitte beachten Sie, dass es nur die beiden Abholtermine um 14.00 Uhr bzw. um 15.30 Uhr gibt.

Für die Anträge, die jetzt noch eingehen, legen wir eine Warteliste an. Aktuell gibt es keine freien Plätze mehr.

Diese Regelung galt leider nur vom 15.3.2021 bis zum 30.3.2021.

Hier finden Sie die erforderlichen Formulare:

Eine ausführliche Elterninformation des Amts für Bildung und Soziales Neckarsulm: Elterninformation Grundschulen, Schuljahr 20-21, 27.7.20

Eckpunkte für die Wiederaufnahme des Schulbetriebs an der Neubergschule vom 22.2.2021 – 12.3.2021 

Am 22.2.2021 öffneten wir die Neubergschule wieder schrittweise und im Wechselbetrieb mit je zwei Klassenstufen pro Woche. Wir wissen, dass wir bei der Umsetzung in den Wiedereinstieg nicht alle Ihre (und unsere!) Erwartungen und Hoffnungen erfüllen konnten. Insbesondere haben wir sehr große Probleme mit dem Parallelbetrieb des Präsenzunterrichts und der Notbetreuung (weitere Erläuterungen zur Notbetreuung siehe unten). 

Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.

  • Zwei Klassenstufen kommen jeweils in die Präsenz, die beiden anderen Klassenstufen lernen im Fernunterricht von zu Hause aus. Dabei werden die Klassen, die im Präsenzunterricht an den Schulen sind, jeweils geteilt.
  • Wir begannen am 22.2.2021 mit dem Präsenzunterricht mit den Kindern der Klassen 1 und 4. Am 1.3.2021 kamen dann die Kinder der Klassen 2 und 3 in den Präsenzunterricht und die Kinder der anderen Klassen sind im Fernunterricht. 
  • Die Ausgabe der Aufgaben-Päckchen erfolgt für die Kinder im Präsenzunterricht jeweils am Freitag, die Rückgabe ist montags.
  • Es gibt keinen zeitversetzen Präsenzunterricht (wie nach dem ersten Lockdown). Die Uhrzeiten für den Präsenzunterricht sind täglich gleich: Gruppe 1: 8.30 Uhr – 10.15 Uhr (das entspricht 11,66 Wochenstunden); Gruppe 2: 10.30 Uhr – 12.15 Uhr (das entspricht 11,66 Wochenstunden)
  • Der Schwerpunkt im Präsenzunterricht liegt auf den Kernfächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht. Es gibt keinen Sportunterricht. Zunächst werden im Präsenzunterricht die Inhalte vertieft, die im Fernunterricht schwer zu vermitteln waren.  
  • Es besteht keine Präsenzpflicht für die Kinder. Bitte teilen Sie uns unbedingt mit, wenn Sie das in Anspruch nehmen wollen.
  • Noch bis zum 12.3.2021 erfolgt – nach den bisherigen Regelungen – eine Notbetreuung für diejenigen Kinder, die nicht im Präsenzunterricht sind und an der Notbetreuung teilnehmen dürfen. Die wichtigsten Informationen zur Notbetreuung finden Sie unter „Rund um Corona“

Notbetreuung bis zum 12.3.2021: Die Notbetreuung findet zwischen 7.00 Uhr – 15.30 Uhr statt. Von 7.00 Uhr – 8.30 Uhr sowie ab 12.10 Uhr werden die Kinder in den Räumen im Kernzeitgebäude betreut, von 8.35 Uhr – 12.10 Uhr im Schulgebäude. Ministerpräsident Kretschmann wies eindringlich darauf hin, dass „diese Maßnahme, mit der die Anzahl der Kontakte reduziert werden soll, nur dann wirksam werden kann, wenn die „Notbetreuung“ ausschließlich dann in Anspruch genommen wird, wenn dies zwingend erforderlich ist“. Bitte beachten Sie unbedingt diese Aufforderung des Ministerpräsidenten, wenn Sie Ihr Kind zur Notbetreuung (bitte per E-Mail an gts@hirschfeld.hn und gerne im Cc ans Sekretariat) anmelden wollen! Geben Sie bei der Anmeldung zur Notbetreuung bitte auch die gewünschten Betreuungstage und die Bringzeiten (zwischen 7.00 Uhr – 8.30 Uhr) und Abholzeiten (12.10 Uhr, 14.00 Uhr, 15.30 Uhr) an. Inzwischen sind mit 85 Kindern (!) 33 % aller Schülerinnen und Schüler für die Notbetreuung angemeldet. Wir müssen deshalb parallel zum Präsenzunterricht 7 Gruppen von 8.30 Uhr – 12.10 Uhr bilden. Die Notbetreuung ist von 7.00 Uhr bis 8.30 Uhr sowie mittwochs und freitags ab 12.10 Uhr kostenpflichtig.

Aufgrund der vielen Anmeldungen für die Notbetreuung brauchen wir einige Tage Vorlauf, um den Schulbetrieb zu organisieren. Deshalb können wir Änderungen oder Neuanmeldungen für die Folgewoche nur noch bis Mittwoch um 11 Uhr annehmen. Alle Änderungen oder Neuanmeldungen können danach leider nicht mehr beachtet werden.

  • Anmeldungen bzw. Änderungen für die Woche vom 8.3. bis 12.3.2021 bis Mittwoch, 3.3.2021 bis 11 Uhr

Anmeldungen bitte ab sofort an folgende Adresse: gts@hirschfeld.hn (und gerne im Cc ans Sekretariat)

Stellungnahme des Elternbeirats und der Schulleitung zur aktuellen Situation und zum Fernunterricht

Die beiden Elternbeiratsvorsitzenden der Neubergschule, Frau Eckhardt und Herr Brecht, haben sich am 13.1.2021 zu einem sehr intensiven und konstruktiven Gespräch mit der Schulleitung zusammengesetzt. Wir haben gemeinsam erörtert, wie die Neubergschule einen guten Weg finden kann, um möglichst alle Kinder mit sinnvollen und grundschulgerechten Lern- und Übungsaufgaben zu erreichen. Außerdem haben wir darüber diskutiert, welche digitalen Formate unterstützend eingesetzt werden können. Lesen Sie hier die beiden Stellungnahmen: Stellungnahme des EBR und der Schulleitung, 14.1.21

Aktuelles

Die bisherigen Erfahrungen zeigen uns, dass es richtig war, aufgrund der vielen Beschränkungen und insbesondere wegen des Durchmischungsverbots in diesem Schuljahr (zunächst) keinen Ganztagsschulbetrieb und Betreuungsbetrieb („Kernzeit“) wie „vor Corona“ anzubieten. Wir organisierten dafür gemeinsam mit dem Schulträger eine „Betreuung unter Pandemiebedingungen“, mit der wir viele (wenn auch leider nicht alle) Bedarfe der ursprünglich für den Ganztagsschulbetrieb und die ergänzende Betreuung angemeldeten Kinder decken können. Für alle Anträge, die immer noch eingehen, legen wir eine Warteliste an.

Lesen Sie dazu bitte die Informationen, die ich unter „Zusätzliche Betreuung unter Pandemiebedingungen im Schuljahr 2020/21“ eingestellt habe. Weitere ausführliche Informationen können Sie dem Elternbrief der Stadt entnehmen: Elterninformation Grundschulen, Schuljahr 20-21, 27.7.20

Bitte denken Sie daran, dass Sie im Schulhaus und im Schulgelände eine Maske tragen müssen! Vielen Dank!

Pandemiestufe 3

Ab Montag, 19.10.2020, sind in ganz Baden-Württemberg die Regelungen im Zusammenhang mit der Pandemie-Stufe 3 zu beachten. Aktuell dürfen wir z.B. keine außerunterrichtlichen Veranstaltungen durchführen. Das bedauern wir sehr, müssen es aber akzeptieren. Wir sind gespannt, welche Bestimmungen nach den Weihnachtsferien gelten.

Hygienevorschriften

Die Einhaltung der Hygienevorschriften ist besonders wichtig. Bitte besprechen Sie unbedingt mit Ihrem Kind die Regeln, auch wenn die Abstandsgebote für die Kinder in den Grundschulen aufgehoben sind! Die AHA-Regel versteht jedes Kind. AHA bedeutet: Abstand halten – Hygiene beachten – Alltagsmaske (Mund-Nasen-Bedeckung) tragen. Immer wieder müssen wir die Hygieneregeln den aktualisierten Vorgaben anpassen. Selbstverständlich lüften wir regelmäßig alle Räume in der Schule. Außerdem gibt es spezielle verbindliche Hinweise für den Sport- und den Musikunterricht.

Vorgehensweise beim Auftreten von Krankheiten

Wesentlich ist, dass ausschließlich gesunde Kinder ohne Symptome von COVID-19 in die Schule bzw. zur Betreuung kommen. Kinder dürfen nicht zur Schule kommen, wenn sie eines oder mehrere der typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen. Schülerinnen und Schüler, die in der Schule erkennbare Symptome aufweisen, müssen wir umgehend nach Hause schicken.

Typische Symptome:

  • Fieber ab 38° Celsius
  • trockener Husten (nicht durch chronische Erkrankung wie beispielsweise Asthma verursacht)
  • eine Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns (nicht als Begleitsymptom eines Schnupfens). Es liegt in der Verantwortung der Eltern, die Situation zu beurteilen. Schülerinnen und Schüler, die in der Schule erkennbare Symptome aufweisen, müssen wir umgehend nach Hause schicken.

Kein Ausschlussgrund:

  • Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen
  • leichter oder gelegentlicher Husten
  • Halskratzen

Gesundheitsbestätigung

Wenn Ihr Kind nach einer Krankheit wieder zur Schule kommen kann, dürfen Sie Ihrem Kind gerne eine Gesundheitsbestätigung mitgeben. Das ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, die Abgabe ist freiwillig.  Hier das Formular zum Ausdrucken: Gesundheitsbestätigung 20-21, 7.9.20; Gesundheitsbestätigung, 28.9.20

Sonstiges

  • Wartebereiche auf dem Schulhof: Für jede Klassenstufe ist auf dem Pausenhof ein Wartebereich für die Zeit vor Unterrichtsbeginn eingezeichnet. Liebe Eltern: Die Wartebereiche sind für die Kinder vorgesehen…!
    Klassen 1a-c: rot
    Klassen 2a-c: gelb
    Klassen 3a-c: grün
    Klassen 4a-c: blau
  • Mensa: Die Mensa ist seit dem 21.9.2020 wieder geöffnet. Aus Platzgründen können ausschließlich die Kinder, die zur Betreuung unter Pandemiebedingungen angemeldet sind, in die Mensa gehen. Wegen des Durchmischungsverbots wird klassenstufenweise in Schichten bzw. mit dem erforderlichen Abstand gegessen.
  • Schulsozialarbeit: Falls Sie eine Beratung durch unsere Schulsozialarbeiterin Frau Zeidler wünschen, können Sie ihr eine E-Mail schreiben oder über die zentrale städtische Rufnummer eine Nachricht zukommen lassen. Telefon: 07132 3407807; E-Mail: zeidler@neckarsulm.de 
  • Unter „Infos für Eltern und Kinder“ finden Sie außerdem viele Bewegungs-, Spiel- und Kreativangebote sowie Online-Lernangebote, nicht nur geeignet in Corona-Zeiten! Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit insbesondere auf die „Anton-App“ legen.
  • Sehr informativ und gut gemacht ist die Informationsbroschüre des Bundesamts für Bevölkerungsschutzes und Katastrophenhilfe: Tipps für Eltern des Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe – Download PDF
  • Der Kreisverband Heilbronn des Deutschen Kinderschutzbundesinformiert, dass die Eltern-Hotline täglich von 10.00 Uhr bis 22.00 Uhr unter der Nummer 016 289 877 68 erreichbar ist.
  • Es gibt eine gemeinsame Corona-Hotline der SLK-Kliniken und der Gesundheitsämter Stadt Heilbronn und Landkreis Heilbronn bei Fragen oder konkreten Verdachtsfällen: Tel. 07131 4933333 täglich von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr.
  • Eine Zusammenstellung von Tipps und Hinweisen der Schulpsychologie zum Umgang mit der derzeitigen (Lern-)Situation im häuslichen Umfeld finden Sie auf der Webseite des ZSL:https://zsl.kultus-bw.de/,Lde/Startseite/service/nachrichten
  • Die Evangelische Landeskirche hat in Zusammenarbeit mit dem Pädagogisch-Theologischen Zentrum einen Schulseelsorge-Chateingerichtet, der montags bis freitags von 9-17 Uhr mit ausgebildeten Schulseelsorgerinnen und Schulseelsorgern besetzt sein wird. Die entsprechenden Bestimmungen des Seelsorgegeheimnisses sind dabei gewahrt. Der Chat ist online erreichbar über die Links: https://www.kirche-und-religionsunterricht.de/ sowie https://www.ptz-rpi.de/

Bleiben Sie gesund!